In Zeiten von Personalmangel werden Abwerbeversuche von Mitarbeitern anderer Unternehmen Teil mancher Recruitingstrategien. Vorsicht ist bei der telefonischen Kontaktaufnahme am Arbeitsplatz geboten. Befindet sich der Gesprächspartner, der potenzielle Kandidat, bei der Arbeit, muss das Gespräch sofort beendet werden. Laut BGH Urteil können Schadensersatzansprüche und sogar ein befristetes Beschäftigungsverbot die Folge bei Verurteilung sein.
Quelle: Human Ressource Manager