Arbeitgeber sollten unbedingt auf die Einhaltung der Pausen achten

Werden Pausenzeiten sogar bezahlt, weil Mitarbeiter durcharbeiten, droht eine Haftstrafe. Laut der Zeitschrift „Recruiting im Wandel“ gilt Folgendes: „Als Arbeitgeber dürfen Sie es nicht einmal hinnehmen, wenn Ihre Mitarbeiter Pausen mit Arbeit verbringen. Es ist vielmehr Ihre Pflicht, einzuschreiten. Zahlen Sie immer noch gerne Ihren Mitarbeiter die Pausen sogar wie Arbeitszeit in der Erwartung, dass diese durcharbeiten, droht Ihnen als Arbeitgeber sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr (§§ 23 Absatz 1 Nr. 1, 22 Absatz 1 Nr. 2 ArbZG).“

Quelle: Recruiting im Wandel